Versicherungspflicht bei Krankheit
Krankenversicherungen sind Pflicht in Deutschland. Jeder Arbeitnehmer bezahlt monatlich Beträge zur Krankenversicherung. Im Wesentlichen umfassen die Leistungen der Krankenversicherungen 3 Punkte:
Krankheitsfall:
Der erste und wesentliche Punkt bei der Absicherung durch die Krankenversicherungen, ist der klassische Krankheitsfall. Von der Erkältung bis hin zu chronischen Dauererkrankungen, garantieren die Krankenversicherungen die vollständige oder zumindest teilweise gewährleistete Kostenübernahme. Eine gesetzliche Krankenversicherung übernimmt dabei allerdings in der Regel nur die Kosten für die „nötigsten“ Behandlungen – wer also beispielsweise Wert legt auf ein Einzelzimmer im Krankenhaus, Chefarztbehandlung oder auch hochwertigere Zahnfüllungen, ist mit einer privaten Krankenversicherung besser bedient. Private Krankenversicherungen bieten volle Kostenerstattung, Sie haben freie Artwahl, werden bevorzugt behandelt und vieles mehr. Jeder Versicherte darf selbst entscheiden, ob er sich gesetzlich oder privat versichern lassen möchte.
Mutterschaft:
Der zweite Punkt bei der Absicherung durch die Krankenversicherung umfasst die Mutterschaft: Werdende Mütter müssen für entstehende Kosten während und nach der Schwangerschaft nicht selbst aufkommen. Im Regelfall zahlt die Krankenversicherung. Auch mögliche Verdienstausfälle während der Mutterschaftszeit werden im Einzelfall übernommen. Auch hier ist natürlich eine private Krankenversicherung von Vorteil, da viele private Krankenversicherungen spezielle Tarife für Frauen anbieten, bei denen die Monate direkt nach der Geburt beitragsfrei sind.
Unfälle:
Der dritte Punkt umfasst plötzliche und unvorhersehbare Ereignisse mit gesundheitsrelevanten Schäden. Am Häufigsten handelt es sich hier um Unfälle. Idealerweise ist man mit einer speziellen Zusatzunfallversicherung abgesichert. Ist das jedoch nicht der Fall, kann der Versicherte auf Unfallfolgekosten selbst sitzen bleiben. Die unmittelbar durch den Unfall entstandenen Behandlungskosten werden aber in jedem Fall von der Krankenversicherung erstattet.